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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die BuntRot & Partner GmbH ist bemüht, ihre Website www.buntrot.com barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Onlineangebot von BuntRot & Partner GmbH.

Rechtsgrundlage

Diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102. Auch wenn für private Unternehmen keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit besteht, ist es unser Ziel, unser digitales Angebot möglichst vielen Nutzergruppen zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise barrierefrei. Einige Inhalte sind derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Inhalte und technischen Strukturen zu verbessern, um die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind insbesondere folgende Inhalte und Funktionen nicht vollständig barrierefrei:

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente

  • Einige Kontraste oder interaktive Komponenten können für Nutzer mit Einschränkungen schwer zugänglich sein

  • Tastaturnavigation ist noch nicht in allen Bereichen vollständig getestet

  • Dokumente zum Download (z. B. PDFs) entsprechen ggf. nicht vollständig den barrierefreien Standards

*Was hier steht, ist das, was wir auch sagen würden, wenn niemand zuhört. Und genau darum funktioniert’s.

 

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